Verbindliche Auskünfte

 

Im Falle einer internationalen Tätigkeit gibt es Rechtsgebiete, die nicht eindeutig gesetzlich geregelt sind. Um Rechtsunsicherheiten im Vorfeld auszuräumen, bittet man oft die Finanzverwaltung um eine verbindliche Auskunft, wie der strittige Sachverhalt zu beurteilen ist.

Diese mittlerweile kostenpflichtigen, verbindlichen Auskünfte werden vom Steuerpflichtigen selbst beim  Wohnsitzfinanzamt eingereicht und beziehen sich auf für die Einkommensteuerveranlagung relevante Rechtsauslegungsfragen. Sie unterscheiden sich somit von der sog. Lohnsteueranrufungsauskunft, die vom Arbeitgeber lediglich zum Lohnsteuerabzug vom Arbeitseinkommen beim Lohnsteuer-Betriebsstättenfinanzamt gestellt wird.

 

 

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