Einsprüche und Finanzgerichtsklagen

 

Enthält der Steuerbescheid Fehler, bestehen verschiedene Verfahrensmöglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Im ersten Schritt ist der Einspruch/Widerspruch oder schlichter Änderungsantrag möglich, die mit verschiedenen Form- und Fristerfordernissen verbunden sind.

Sollte die Meinungsdifferenz mit dem Finanzamt nicht außergerichtlich ausgeräumt werden können, ist unter Umständen eine Gerichtsklage sinnvoll - vor dem zuständigen Finanzgericht oder gegebenenfalls vor dem Bundesfinanzhof. Wir vertreten Sie in enger Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Steueransprüche.

 

 

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