Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren

 

Durch die frühzeitige Offenlegung falscher Angaben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, strafrechtlich nicht belangt zu werden. Die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige müssen aber exakt erfüllt werden, um Straffreiheit zu erlangen.

Wir beraten Sie und unterstützen Sie in Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten auch im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen und Prozesse.

 

 

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