Umsatzsteuer

 

Expatriates unterliegen erfahrungsgemäß selten der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland.

Oft sind es Aufsichtsratsmandate, Vermietungen an gewerbliche Mieter, geringfügige selbständige Nebentätigkeiten, die zu einer umsatzsteuerliche Erfassung der Arbeitnehmer führen.

Oft ist aber auch der Ehepartner des Expatriates im Inland mit seinem Unternehmen umsatzsteuerpflichtig.

Inpatriates aus anderen EU-Mitgliedsstaaten finden sich durch die Mehrwertsteuererfahrung aus ihrem Heimatland oft leichter in den deutschen Umsatzsteuervorschriften zurecht als Inpatriates aus dem Nicht-EU-Ausland.

Durch unterjährige elektronische Anmeldungspflichten und die damit zusammenhängenden Fristen haben Umsatzsteuerpflichtige erhöhten laufenden Beratungsbedarf.

 

 

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